Jugendschutz

Die freiwillige Alterskennzeichnung von www.gutzeit-weingeist.de

Jugendschutz ist auch im Internet unverzichtbar. Für den Online-Jugendschutz gibt es in Deutschland nun ein offiziell anerkanntes System: Die freiwillige Alterskennzeichnung durch Anbieter plus Jugendschutzprogramm, das von verantwortungsbewussten Eltern zuhause installiert werden kann.
Weil wir als Anbieter unsere Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz sehr ernst nehmen, haben wir uns der Bund-Länder-Initiative "Sicher online gehen" www.sicher-online-gehen.de angeschlossen und nutzen das vom Bundesministerium unterstützte technische Mittel zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeeigneten und unzulässigen Internetinhalten für unsere Website.
Unsere Inhalte richten sich gezielt an Erwachsene und sollten daher von Kindern nicht genutzt werden. Deshalb haben wir unsere Website mit der technischen Alterskennzeichnung versehen. Damit haben wir die Voraussetzung für den sinnvollen Einsatz eines offiziell anerkannten Jugendschutzprogrammes bei Ihnen zuhause geschaffen. Sie als Eltern können nun entscheiden, welche Inhalte Sie Ihren Kindern zugänglich machen wollen.

Wie funktioniert's?

Die auf unserer Website eingebaute technische Alterskennzeichnung kann von den beiden anerkannten Jugendschutzprogrammen, Jusprog und dem Jugendschutzprogramm der Deutschen Telekom zutreffend erkannt werden.
Laden Sie auf http://www.jugendschutzprogramm.de/download.php das Programm Jusprog kostenlos herunter. Das Programm der Deutschen Telekom können sie unter www.t-online.de/kinderschutz abrufen. Für alle Festnetzkunden der Deutschen Telekom ist der Download kostenlos.
Installieren Sie das Programm Ihrer Wahl nach der mitgelieferten Anleitung auf Ihrem PC und stellen Sie es auf das Alter Ihrer Kinder ein.
Nachdem Sie das Programm aktiviert haben, erkennt es unsere Alterskennzeichnung. Wenn Sie also angeben, dass nur Inhalte angezeigt werden sollen, die ab 0 Jahren beziehungsweise ab 6 Jahren oder ab 12 Jahren freigegeben sind, werden Inhalte mit einer Altersfreigabe von 16 Jahren und höher gesperrt.
So bleibt das Angebot grundsätzlich frei zugänglich und wird nur dann Kindern nicht angezeigt, wenn auf deren PC ein Jugendschutzprogramm installiert und das Angebot für diese Altersstufe nicht freigegeben ist.
Eine umfassende Erläuterung zu dem System, sowie viele interessante Informationen zum Thema Kinder und Internet finden Sie auch auf der Website der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter: http://www.fsm.de/jugendschutz/jugendschutzprogramme